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BPatG, 19.05.1999 - 29 W (pat) 393/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 20/17 Trotz einer wesentlich höheren Übereinstimmung im Verwendungszweck sei vom BPatG eine Ähnlichkeit zwischen "Kraftfahrzeugen, nämlich Kleinlastern und Kleinomnibussen" und "Transport" (BPatG 29 W (pat) 393/98 - AlpTransit) genauso verneint worden wie zwischen "Werbung" und "Filmvermietung, Filmvorführung" (…Fezer, MarkenG, 4. Aufl. 2009, § 14 Rdnr. 733), obwohl Werbung einen integralen Bestandteil der Filmindustrie darstelle.
f) Auch die von der Beschwerdegegnerin genannte BPatG-Entscheidung zu "AlpTransit/TRANSIT (29 W (pat) 393/98) führt zu keiner anderen Einschätzung, weil es auch dort um einen Vergleich zwischen Dienstleistung und Waren und nicht - wie hier - um einen reinen Dienstleistungsvergleich ging, nämlich die Frage der Ähnlichkeit der Dienstleistung "Transport" mit den Waren "Kraftfahrzeuge, nämlich Kleinlaster und Kleinomnibusse".
- BPatG, 03.07.2023 - 26 W (pat) 19/17 Trotz einer wesentlich höheren Übereinstimmung im Verwendungszweck sei vom BPatG eine Ähnlichkeit zwischen "Kraftfahrzeugen, nämlich Kleinlastern und Kleinomnibussen" und "Transport" (BPatG 29 W (pat) 393/98.
f) Auch die von der Beschwerdegegnerin genannte BPatG-Entscheidung zu "AlpTransit/TRANSIT (29 W (pat) 393/98) führt zu keiner anderen Einschätzung, weil es auch dort um einen Vergleich zwischen Dienstleistung und Waren und nicht - wie hier - um einen reinen Dienstleistungsvergleich ging, sondern die Frage der Ähnlichkeit der Dienstleistung "Transport" mit den Waren "Kraftfahrzeuge, nämlich Kleinlaster und Kleinomnibusse" behandelt wurde.
- BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 21/17 Trotz einer wesentlich höheren Übereinstimmung im Verwendungszweck sei vom BPatG eine Ähnlichkeit zwischen "Kraftfahrzeugen, nämlich Kleinlastern und Kleinomnibussen" und "Transport" (BPatG 29 W (pat) 393/98 - AlpTransit) genauso verneint worden wie zwischen "Werbung" und "Filmvermietung, Filmvorführung" (…Fezer, MarkenG, 4. Aufl. 2009, § 14 Rdnr. 733), obwohl Werbung einen integralen Bestandteil der Filmindustrie darstelle.
f) Auch die von der Beschwerdegegnerin genannte BPatG-Entscheidung zu "AlpTransit/TRANSIT (29 W (pat) 393/98) führt zu keiner anderen Einschätzung, weil es auch dort um einen Vergleich zwischen Dienstleistung und Waren und nicht - wie hier - um einen reinen Dienstleistungsvergleich ging, nämlich die Frage der Ähnlichkeit der Dienstleistung "Transport" mit den Waren "Kraftfahrzeuge, nämlich Kleinlaster und Kleinomnibusse".