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   BPatG, 19.05.1999 - 29 W (pat) 393/98   

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BPatG, 19.05.1999 - 29 W (pat) 393/98 (https://dejure.org/1999,50686)
BPatG, Entscheidung vom 19.05.1999 - 29 W (pat) 393/98 (https://dejure.org/1999,50686)
BPatG, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 29 W (pat) 393/98 (https://dejure.org/1999,50686)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 20/17
    Trotz einer wesentlich höheren Übereinstimmung im Verwendungszweck sei vom BPatG eine Ähnlichkeit zwischen "Kraftfahrzeugen, nämlich Kleinlastern und Kleinomnibussen" und "Transport" (BPatG 29 W (pat) 393/98 - AlpTransit) genauso verneint worden wie zwischen "Werbung" und "Filmvermietung, Filmvorführung" (Fezer, MarkenG, 4. Aufl. 2009, § 14 Rdnr. 733), obwohl Werbung einen integralen Bestandteil der Filmindustrie darstelle.

    f) Auch die von der Beschwerdegegnerin genannte BPatG-Entscheidung zu "AlpTransit/TRANSIT (29 W (pat) 393/98) führt zu keiner anderen Einschätzung, weil es auch dort um einen Vergleich zwischen Dienstleistung und Waren und nicht - wie hier - um einen reinen Dienstleistungsvergleich ging, nämlich die Frage der Ähnlichkeit der Dienstleistung "Transport" mit den Waren "Kraftfahrzeuge, nämlich Kleinlaster und Kleinomnibusse".

  • BPatG, 03.07.2023 - 26 W (pat) 19/17
    Trotz einer wesentlich höheren Übereinstimmung im Verwendungszweck sei vom BPatG eine Ähnlichkeit zwischen "Kraftfahrzeugen, nämlich Kleinlastern und Kleinomnibussen" und "Transport" (BPatG 29 W (pat) 393/98.

    f) Auch die von der Beschwerdegegnerin genannte BPatG-Entscheidung zu "AlpTransit/TRANSIT (29 W (pat) 393/98) führt zu keiner anderen Einschätzung, weil es auch dort um einen Vergleich zwischen Dienstleistung und Waren und nicht - wie hier - um einen reinen Dienstleistungsvergleich ging, sondern die Frage der Ähnlichkeit der Dienstleistung "Transport" mit den Waren "Kraftfahrzeuge, nämlich Kleinlaster und Kleinomnibusse" behandelt wurde.

  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 21/17
    Trotz einer wesentlich höheren Übereinstimmung im Verwendungszweck sei vom BPatG eine Ähnlichkeit zwischen "Kraftfahrzeugen, nämlich Kleinlastern und Kleinomnibussen" und "Transport" (BPatG 29 W (pat) 393/98 - AlpTransit) genauso verneint worden wie zwischen "Werbung" und "Filmvermietung, Filmvorführung" (Fezer, MarkenG, 4. Aufl. 2009, § 14 Rdnr. 733), obwohl Werbung einen integralen Bestandteil der Filmindustrie darstelle.

    f) Auch die von der Beschwerdegegnerin genannte BPatG-Entscheidung zu "AlpTransit/TRANSIT (29 W (pat) 393/98) führt zu keiner anderen Einschätzung, weil es auch dort um einen Vergleich zwischen Dienstleistung und Waren und nicht - wie hier - um einen reinen Dienstleistungsvergleich ging, nämlich die Frage der Ähnlichkeit der Dienstleistung "Transport" mit den Waren "Kraftfahrzeuge, nämlich Kleinlaster und Kleinomnibusse".

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